Verdienstentgang wegen COVID-19

Aufgrund der COVID-19 Pandemie (Coronavirus) haben viele Unternehmen im Land einen Verdienstentgang erlitten. Anträge auf Ersatz dieses Verdienstentganges werden aktuell von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften durchwegs negativ entschieden. Es bietet sich daher an, einen genauen Blick auf diese Problematik zu werfen.

Aktuelle Rechtslage

Für das Erlassen von COVID-19 Maßnahmen gibt es im Wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen, nämlich einerseits das Epidemiegesetz 1950 und andererseits das seit 16.03.2020 in Kraft befindliche COVID-19-Maßnahmengesetz.

Erfolgen Maßnahmen aufgrund des Epidemiegesetzes, besteht grundsätzlich Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges. Das COVID-19-Maßnahmengesetz hingegen sieht einen solchen Anspruch nicht vor. Offensichtlich war dies einer der Gründe des Gesetzgebers, dieses COVID-19-Maßnahmengesetz zu erlassen.

Für die rechtliche Beurteilung ist daher maßgeblich, ob die Maßnahmen (Betriebsschließungen, Betretungsverbote etc.) auf dem Epidemiegesetz oder aber dem COVID-19-Maßnahmengesetz fußen.

Maßnahmen die nach dem 16.03.2020 gesetzt wurden, beruhen im Wesentlichen auf dem COVID-Maßnahmengesetz (zB. Betretungsverbote für die Ort-steile Nenzing-Dorf und Beschling).

Ausgehend von dieser Rechtssituation scheinen die Ablehnungen daher aktuell grundsätzlich berechtigt zu sein.

Verfassungsmäßigkeit unklar

Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Ausnahmesituation wurden quasi über Nacht Gesetze, Verordnungen und dergleichen erlassen. Diese Normen waren bzw. sind alle sehr anlassbezogen und daher auch sehr fehleranfällig. Fehlerhafte Gesetze unterliegen der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes.

Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) treffen laufend Anträge und Beschwerden ein. Diese sind noch nicht alle behandelt und entschieden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der Verfassungsgerichtshof noch einzelne gesetzliche Bestimmungen (auch Teile des COVID-19 Maßnahmengesetzes) als verfassungswidrig aufhebt.

In den bislang vom Verfassungsgerichtshof ergangenen Entscheidungen hat dieser es für verfassungsmäßig befunden, dass keine Entschädigung bei Betriebsschließung oder Betretungsverbote bestehen. Begründet wurde dies damit, dass die einzelnen Maßnahmen in ein umfangreiches Maßnahmen- und Rettungspaket eingebettet worden seien. Betroffene Unternehmen hätten Anspruch auf diverse finanzielle Unterstützungen (zB. Härtefallfonds etc.). Der Verfassungsgerichtshof hat hiermit zwar eine Richtschnur vorgegeben, dennoch bleiben einige Fragen im Zusammenhang mit dem Verdienstentgang noch ungeklärt.

Empfehlung – Fazit

Werden negative Bescheide der Bezirkshauptmannschaft nicht bekämpft, erwachsen diese in Rechtskraft. Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein einzelne Bestimmungen aufheben sollte, bleibt es bei der negativen Entscheidung.

Auch wenn die Erfolgschancen einer Beschwerde derzeit eher gering einzustufen sind, empfiehlt es sich dennoch eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen. Ohne Rechtsmittel wird die Entscheidung rechtskräftig und somit endgültig bindend. Wird hingegen Rechtsmittel erhoben und vom Verfassungsgerichtshof in weiterer Folge ein für den jeweiligen Standpunkt positive Entscheidung gefällt, kann der Anspruch auf Verdienstentgang doch noch berechtigt sein.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen unser Team selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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