Rechtsschwerpunkt öffentliches Recht
Nicht nur in zivilrechtlichen Fragen stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung. Auch im öffentlichen Recht sind unsere Anwälte zuhause. Öffentliche Körperschaften wie Gemeinden, Städte, Länder, Interessenvertretungen, Kammern und Verbände setzen sich tagtäglich mit Themen auseinander, für die das öffentliche Recht herangezogen werden muss. Aufgrund unserer Expertise und unserer lösungsorientierten Arbeitsmethode gehören diverse öffentliche Rechtsträger zu unseren langjährigen Mandanten.
Öffentliches Recht – unsere Fachbereiche
- Gemeinderecht
- Vergaberecht
- Dienstrecht
- Baurecht
- Raumordnung und Flächenwidmung
- Grundverkehrsgesetz
- Wasserrecht
- Straßengesetz
Unser Tätigkeitsportfolio umfasst die lösungsorientierte Beratung, Begleitung und Vertretung in all diesen Rechtsbereichen.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Kontakt zu uns Tel. +43 5522 395 73 Fax +43 5522 395 76 Mail: office@kanzlei-bhp.at |
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